Jahr: 2017/2018
Region: Flecken Bovenden, Landkreis Göttingen und Stadt Hardegsen, Landkreis Northeim
Auftraggeber: Landwind Projekt GmbH & Co. KG
Auftragstyp: Avifaunistischer und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (inkl. Fledermäuse) im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Im Rahmen der Planung eines Windparks mit vier Windenergieanlagen im Raum Bovenden / Hardegsen begleitete Büro Corax das Vorhaben mit umfassenden avifaunistischen und artenschutzrechtlichen Untersuchungen. Ziel war die fachlich fundierte Bewertung potenzieller Auswirkungen auf geschützte Tierarten sowie die Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit im immissionsschutzrechtlichen Verfahren.

Der Untersuchungsraum umfasste einen Abstandsbereich bis 1.500 m um die geplanten Anlagenstandorte und lag überwiegend in einer intensiv genutzten Agrarlandschaft mit eingestreuten Gehölzstrukturen und Offenlandbereichen.

Avifaunistischer Fachbeitrag

Grundlage der artenschutzrechtlichen Bewertung bildeten umfangreiche avifaunistische Erhebungen, die sich über einen Zeitraum von März 2017 bis März 2018 erstreckten. Die Untersuchungen umfassten Horstkartierungen, Revierkartierungen im Nahbereich der Anlagen, artspezifische Brutvogelkartierungen, Gastvogelerfassungen sowie Raumnutzungsanalysen vorhabensrelevanter Großvogelarten.

Im Untersuchungsgebiet wurden über 50 Vogelarten nachgewiesen, darunter zahlreiche Arten der Roten Liste, der Vorwarnliste sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie, u. a. Feldlerche, Goldammer, Rebhuhn, Schwarzmilan und Rotmilan. Für den Rotmilan wurden detaillierte Raumnutzungsanalysen durchgeführt, um potenzielle Kollisionsrisiken fachlich belastbar bewerten zu können.

Die Ergebnisse zeigten keine projektrelevanten Brutvorkommen innerhalb der zentralen Prüfbereiche der geplanten Anlagenstandorte.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Aufbauend auf den avifaunistischen Untersuchungen wurde der artenschutzrechtliche Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG erstellt. Neben Vögeln wurden auch Fledermäuse berücksichtigt, für die Detektorbegehungen, Dauererfassungen und akustische Auswertungen durchgeführt wurden.

Die Untersuchungen zeigten, dass sich die geplanten Anlagenstandorte weder in bevorzugten Aktionsräumen windenergiesensibler Vogelarten noch in Bereichen mit erhöhter Fledermausaktivität befanden. Unter Berücksichtigung geeigneter Bauzeitenregelungen sowie betriebsbezogener Minderungsmaßnahmen ergaben sich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände.

Der Fachbeitrag stellte damit eine tragfähige Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit des Windenergievorhabens dar.